§2 der Vereinssatzung
(1) Zweck des Vereins ist die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen und deren Familien im Raum Marburg-Biedenkopf, Gießen und Wetterau und die Aufklärung über und Entstigmatisierung von psychischen Störungen sowie die Prävention.
(2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
• die Förderung der Diagnostik und Behandlung sowie Bereitstellung therapeutischer Angebote für psychisch/psychosomatisch kranke und behinderte Kinder, Jugendliche sowie deren Eltern und Beziehungspersonen. Insbesondere verfolgt der Verein dabei die Unterstützung von psychisch kranken Kindern und Jugendlichen, die in der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Universitätsklinikum Marburg (inklusive deren Außenstellen), Patienten sind bzw. waren.
• die Förderung der sozialen Integration der Patienten der Klinik und Tagesklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Universitätsklinikum Marburg.
• Bereitstellung komplementärer Beratung und Behandlungsangebote für psychisch bzw. psychosomatisch kranke und behinderte Kinder und Jugendliche unter besonderer Einbeziehung des familiären, beruflichen und schulischen Umfeldes.
• die Förderung und Bereitstellung von Weiterbildungsangeboten auf dem Gebiete der Kinder-, Jugendlichen- und Familienpsychotherapie sowie Förderung von Fortbildungen von Mitarbeitern zur Erweiterung des pädagogisch-pflegerischen Angebots.
• die Förderung der Kooperation mit Jugendhilfeeinrichtungen und der Schule für Kranke.
• die Förderung der Kooperation mit ergänzenden Beratungs- und Behandlungs-angeboten.
• die Förderung der Öffentlichkeitsarbeit in Belangen der Kinder und Jugendlichen mit psychischen Störungen und ihren Familien.
• die Förderung von Qualitätssicherung, Datendokumentation und wissenschaftlicher Forschung auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Jugendhilfe.
• die Unterstützung der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie am UKGM (inklusive ihrer Außenstellen) bei der Ausstattung und Gestaltung der patientenbezogenen Bereiche in den Stationen, den Tageskliniken, den Ambulanzen und den dazugehörigen Außen- und Spielbereichen.
(3) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung.